Aufbauend auf den im Whitepaper skizzierten Erkenntnissen zur Lage der IT-Sicherheitsforschung wird an dieser Stelle eine Position präsentiert, die kompakt die Notwendigkeit nach mehr Rechtssicherheit motiviert und die wesentlichsten Schritte in diese Richtung in drei zentralen Handlungsempfehlungen zusammenfasst. Diese Empfehlung richten sich an Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.

Alle Forderungen mit den zugehörigen Erklärungen finden Sie im Detail hier. Kompakte Erläuterungen zu den Hintergründen wurden von einem interdisziplinären Forscherteam im Whitepaper zusammengetragen. Weitere wissenschaftliche Untersuchungen der Thematik finden Sie hier.

Die 3 Kernforderungen für eine zukunftsfähige Sicherheitsforschung sind:

  1. Rechtssicherheit für die IT-Sicherheitsforschung schaffen: Die Unterzeichner*innen fordern den Gesetzgeber dazu auf, die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass redliche IT-Sicherheitsforschung erleichtert und gefördert wird. Sie darf für die Forschenden kein erhebliches Risiko bedeuten, wie es allerdings derzeit aus zu weitreichenden zivil- und strafrechtlichen Regelungen folgt.
  2. Klare Standards für den Umgang mit Sicherheitslücken: Die Unterzeichner*innen fordern Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Wirtschaftsverbände und die Politik dazu auf, sich gemeinsam für die Etablierung klarer Standards für den Umgang mit IT-Sicherheitslücken einzusetzen.
  3. International eine Vorreiterrolle übernehmen durch klares Bekenntnis zur IT-Sicherheitsforschung: Die Unterzeichner*innen regen einen internationalen Dialog an, um die Nutzung sowie rechtliche Verankerung der genannten Kooperationsmechanismen zur Behebung und Offenlegung von Schwachstellen zu fördern. Deutschland sollte sich auch international für eine einheitliche Lösung aktiv einbringen und mitgestalten, um Standortnachteile zu beseitigen.

Unterstützer*innen

Die unten stehenden Personen aus Forschung und Gesellschaft unterstützen die oben genannten und im Detail hier gelisteten Forderungen.

Wir freuen uns über weitere Unterstützung. Zum Unterschreiben der Forderungen nutzen Sie bitte das Webformular.

Forschung

  • Silvia Balaban (Leiterin Themenfeld Recht am FZI Forschungszentrum Informatik)
  • Dr.-Ing. Kaibin Bao (Karlsruher Institut für Technologie)
  • PD Dr. Ingmar Baumgart (FZI Forschungszentrum Informatik, Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Kompetenzzentrum für Angewandte Sicherheitstechnologie (KASTEL))
  • Prof. Dr. Franziska Boehm (FIZ Karlsruhe Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur, Karlsruher Institut für Technologie (KIT) / Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft (ZAR))
  • Jun.-Prof. Dr. Dominik Brodowski (Juniorprofessur für Strafrecht und Strafprozessrecht, Universität des Saarlandes)
  • Prof. Dr. Claudia Eckert (Fraunhofer-Institut für Angewandte und Integrierte Sicherheit (AISEC), Lehrstuhl für Sicherheit in der Informatik an der Technischen Universität München (TUM))
  • Fabian Franzen (Technische Universität München (TUM))
  • Prof. Dr. Felix Freiling (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU))
  • Jun.-Prof. Dr. Sebastian Golla (Juniorprofessur für Kriminologie, Strafrecht und Sicherheitsforschung im Digitalen Zeitalter)
  • Niklas Goerke (FZI Forschungszentrum Informatik)
  • Timon Hackenjos (FZI Forschungszentrum Informatik)
  • Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker (CERT@VDE)
  • Stephan Koloßa (Mitglied der Forschungsgruppe “SecHuman” der Ruhr-Universität Bochum (RUB) bis Ende 2020)
  • Dr. Jochen Krüger (Lehrstuhl für Rechtsinformatik, Universität des Saarlandes)
  • Maximilian Leicht (Lehrstuhl für Rechtsinformatik, Universität des Saarlandes)
  • Domink Maier (TU Berlin)
  • Prof. Dr. Jörn Müller-Quade (Sprecher des Kompetenzzentrums für angewandte Sicherheitsforschung (KASTEL) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Direktor am FZI Forschungszentrum Informatik)
  • Dr. Johannes Obermaier (Fraunhofer-Institut für Angewandte und Integrierte Sicherheit (AISEC))
  • Prof. Dr. Andreas Oberweis (Vorstand am FZI Forschungszentrum Informatik und Professor am Karlsruher Institut für Technologie (KIT))
  • Prof. Dr. Oliver Raabe (Direktor am FZI Forschungszentrum Informatik, Leiter der FG ITR am Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft (ZAR) / Karlsruher Institut für Technologie (KIT))
  • Marc Schink (Fraunhofer-Institut für Angewandte und Integrierte Sicherheit (AISEC))
  • Dieter Schuster (Fraunhofer-Institut für Angewandte und Integrierte Sicherheit (AISEC))
  • Prof. Dr. Christoph Sorge (Lehrstuhl für Rechtsinformatik, Universität des Saarlandes)
  • Prof. Dr. Indra Spiecker genannt Döhmann (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Informationsrecht, Umweltrecht, Verwaltungswissenschaften; Direktorin Forschungsstelle Datenschutz; Goethe-Universität Frankfurt a.M.)
  • Oliver Vettermann (geb. Bizuga) (FIZ Karlsruhe ­Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur)
  • Dr. Stephanie Vogelgesang (Saarbrücker Zentrum für Recht und Digitalisierung (ZRD-Saar))
  • Daniel Vonderau (FZI Forschungszentrum Informatik)
  • Dr. Manuela Wagner (FZI Forschungszentrum Informatik)
  • Jan Wiesenberger (Vorstand am FZI Forschungszentrum Informatik)
  • Prof. Dr.-Ing. J. Marius Zöllner (Vorstand am FZI Forschungszentrum Informatik und Professor am Karlsruher Institut für Technologie (KIT))

Gesellschaft

  • Manuel Atug (AG KRITIS)
  • Roman Dickmann LL.M. (Fachanwalt für Versicherungsrecht)
  • Armin Harbrecht (aramido GmbH)
  • Ulf Riechen (Riechen Consulting GmbH)
  • Johannes Rundfeldt (AG KRITIS)
  • Lilith Wittmann (Zivilgesellschaft)